Es war eine schwere Geburt: Schon 2014 beschloss die EU, dass die Mitgliedsstaaten ihren
Bürgern kostenlose Datenbanken zum Girokontenvergleich bereitstellen müssen. Kurz darauf
verpflichtete sich auch Deutschland mit dem Zahlungskontengesetz dazu. Geplant war, dass
private Anbieter solche Vergleiche aufsetzen und zertifizieren lassen. Der Pferdefuß daran:
Private Vergleichsplattformen können keine Bank zur Teilnahme zwingen. In den Übersichten
klafften daher beträchtliche Lücken. Auch die Stiftung Warentest, die im nächsten Schritt mit der
Umsetzung beauftragt wurde, konnte dieses Problem nicht lösen.
Seit dem letzten Jahr jedoch gilt für die Banken eine gesetzliche Pflicht, ihre GirokontenKonditionen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen. Diese hat
unter kontenvergleich.bafin.de Mitte Januar selbst ein Vergleichsportal online gestellt, unter
dem aktuell rund 6.900 Kontomodelle von 1.100 Banken verglichen werden können. Für jedes
werden 27 Daten bereitgestellt. Damit genießen Bankkunden eine zuvor ungekannte
Transparenz bei der Wahl ihres kontoführenden Instituts.
Aktuelle News
Vor allem infolge der Hochwasser im Mai und Juni lag die Summe der Schäden durch Sturm,
Hagel und Überschwemmung 2024 erneut über der Fünf-Milliarden-Marke. Wie der VersichererGesamtverband GDV mitteilte, sank die Gesamtzahl gegenüber 2023 zwar um rund 100
Millionen auf 5,5 Milliarden Euro. Eine besorgniserregende Tendenz zeigt sich aber bei den
Elementarschäden wie Überschwemmungen, die nach 300 Millionen und 1,0 Milliarde in den
beiden Vorjahren nunmehr auf 2,5 Milliarden Euro gestiegen sind. Davon gehen circa zwei
Milliarden auf das Juni-Hochwasser zurück, das vor allem in Bayern und Baden-Württemberg
wütete. Gegen die wachsende Überschwemmungsgefahr ist nur etwa jedes zweite Gebäude in
Deutschland mit einem Elementarschutz versichert.
Unterdurchschnittlich fiel dagegen der Naturgefahren-bedingte Schaden in der Kfz-Versicherung
aus: Mit rund einer Milliarde Euro lag er etwa eine Viertelmilliarde unter dem Schnitt der
Vorjahre. Das dürfte sich indes nicht in den Beiträgen bemerkbar machen, denn an anderen
Fronten ringen die Kfz-Versicherer mit immensen Kostensteigerungen.
Zuspitzung im Fall Benko
05.02.2025
Rund 2,4 Milliarden Euro verlangen ehemalige Investoren der insolventen Signa-Gruppe von
deren Gründer René Benko zurück. Der hat nach Meinung der österreichischen Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht nur ein gigantisches „Geldkarussell“ betrieben, mit dem er
umworbenen Kapitalgebern vorgaukelte, selbst mit hohen Summen in die jeweiligen
Immobilienprojekte eingestiegen zu sein – während er in Wirklichkeit nur die Gelder anderer
Investoren trickreich umleitete. Überdies soll der Kurzzeit-Tycoon illegal Vermögen für sich und
seine Familie abgezweigt haben. Die schwelgt nämlich nach wie vor offen im Luxus, während
Benko im letzten Jahr ein Monatseinkommen von 3.700 Euro zu Protokoll gegeben hat.
Nun wurde der ehemalige „Wunderwuzzi“ in seiner schlossartigen Innsbrucker Villa wegen
Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht.
Verfahren gegen ihn laufen auch in Deutschland und Italien. Die Vorwürfe reichen von
betrügerischem Bankrott über Betrug bis hin zu Untreue. Hoffnung gibt es immerhin für
Hamburg, wo das abgebrochene Signa-Projekt „Elbtower“ seit gut einem Jahr als 100-MeterRohbau die HafenCity überschattet: Die Verhandlungen mit einem neuen Investor scheinen kurz
vor dem Abschluss zu stehen.
Sorgen um chinesische Konjunktur
29.01.2025
Lange Jahre konnten Emerging-Markets-Anleger auf das robuste Wachstum der chinesischen
Wirtschaft vertrauen. Damit könnte es fürs Erste vorbei sein. Insbesondere der Immobiliensektor
steckt in einer Krise und fällt damit nicht nur als Konjunkturmotor aus, sondern schlägt auch auf
das Konsumverhalten der Chinesen durch. Die kaufen so wenig, dass die Teuerungsrate gen null
tendiert. Im vergangenen November fiel sie auf 0,2 Prozent (aufs Jahr hochgerechnet). Im
direkten Monatsvergleich sind die Preise sogar von Oktober bis November um 0,6 Prozent
gefallen. Damit steht das Deflationsgespenst im Raum. Ein Rückgang des Preisniveaus gilt als
noch brisanter für die Konjunktur als eine Inflation.
Nichtsdestotrotz peilte die Regierung in Peking bis zuletzt ein BIP-Wachstum von 5 Prozent für
2024 an. Wie es im laufenden Jahr und mittelfristig für die chinesische Wirtschaft weitergeht,
entscheidet sich maßgeblich im Weißen Haus in Washington. Dessen neuer Hausherr Donald
Trump hat eine konfrontative Handelspolitik gegenüber Peking angekündigt, die vor allem auf
hohe Zölle setzt.
Wie jetzt mit dem Asbestrisiko umzugehen ist
28.01.2025
Seit Anfang Dezember gilt die neue Gefahrstoffverordnung, die den Arbeits- und
Gesundheitsschutz unter anderem bei der Sanierung älterer Gebäude nach Brand-, Wasser- oder
Schimmelschäden erhöhen soll. Im Fokus steht das krebserregende Asbest, das sich in vielen bis
1993 errichteten Häusern – die etwa drei Viertel des deutschen Wohnungsbestands ausmachen
– findet. Vor Sanierungsmaßnahmen muss nun eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen
werden; bestehen Zweifel, ob Asbest verbaut wurde, ist der übliche aufwendige Risikoschutz zu
betreiben.
Was bedeutet das für Hausbesitzer, Immobilienverwalter, Sachverständige, Handwerker etc.? Dies
beantwortet ein neuer Praxisleitfaden zum „Umgang mit Asbest bei der Gebäudesanierung“, der
sich noch in der Konsultationsphase befindet, jedoch schon unter
https://vds.de/konsultationsverfahren/vds-3155-entwurf abgerufen werden kann. Federführend
ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) über seine
Tochtergesellschaft VdS. Die Versicherer rechnen durch den fälligen Zusatzaufwand mit
Mehrkosten in der Gebäudeversicherung von über 190 Millionen Euro pro Jahr.
Wer einen Kredit, etwa für eine Immobilienfinanzierung, erhalten will, muss eine gute Bonität
vorweisen können. Das Urteil der Auskunftei Schufa spielt dabei eine wesentliche Rolle. Banken
holen es standardmäßig ebenso ein wie Mobilfunkanbieter oder Energieversorger vor einem
Vertragsschluss. Wie der Schufa-Score für eine Person genau zustande kommt, ist
Betriebsgeheimnis. Klar ist aber: Negativeinträge wegen nicht bezahlter Rechnungen führen zu
Abzügen.
Seit Jahresanfang überschattet ein solcher Fehltritt die Kreditwürdigkeit nicht mehr so lange
wie zuvor. Statt 36 Monaten wird ein einmaliger Zahlungsverzug nur noch 18 Monate lange
gespeichert, solange der geschuldete Betrag innerhalb von 100 Tagen nach einer Mahnung, die
der Schufa bekannt ist, beglichen wird. Zudem dürfen in den 18 Monaten keine weiteren
Negativmeldungen eingehen. „Die Neuregelung der Speicherfristen bietet Vorteile für beide
Seiten: Sie bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern, die rasch ihre versäumte Zahlung
nachholen, die Chance, schneller ihre Bonität zu verbessern. Davon profitieren auch
Unternehmen, die so schneller an ihr Geld kommen“, kommentiert die SchufaVorstandvorsitzende Tanja Birkholz.
142 Anfragen und Beschwerden trugen Fondsanleger in den ersten drei Quartalen dieses Jahres
bei der Ombudsstelle des Fondsverbands BVI vor, ein Anstieg von 37 Prozent gegenüber dem
Vorjahreszeitraum. Rund die Hälfte betraf offene Immobilienfonds, die in den letzten Jahren
vermehrt unter Druck geraten sind. Den zweitgrößten thematischen Block machten mit etwa
einem Viertel die Kostenklauseln von Riester-Verträgen aus. Hier dürfte der Klärungsbedarf im
Wesentlichen auf ein verbraucherfreundliches BGH-Urteil von Ende 2023 zurückgehen.
Die Ombudsstelle schlichtet seit 2011 bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Verbrauchern
und BVI-Mitgliedsunternehmen, im Fokus stehen geschlossene und offene Fonds,
Altersvorsorgeverträge auf Fondsbasis und das Depotgeschäft. Bis zu einem Streitwert von
10.000 Euro kann der Fondsombudsmann, der vom Bundesamt für Justiz als private
Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt wird, bindende Schiedssprüche festsetzen. Der BVI
bildet nach eigenen Angaben gemessen am verwalteten Vermögen mehr als 95 Prozent des
deutschen Fondsmarktes ab.
Wer die Massenmedien verfolgt, kann schnell den Eindruck gewinnen, dass Elektroautos leichter
und häufiger Feuer fangen als Benzin- oder Dieselfahrzeuge. Das liegt jedoch einfach an der
häufigeren Berichterstattung über solche Ereignisse. Tatsächlich geben die Schadensstatistiken
der Versicherer keine höhere Brandgefahr von E-Autos her.
2023 verzeichneten die Kaskoversicherer 14.200 Autobrände, die einen Gesamtschaden von rund
100 Millionen Euro verursachten, also etwa 7.100 Euro pro Fall. Der Anteil der Elektrofahrzeuge
daran ist ungefähr so hoch wie ihr Anteil an allen versicherten Fahrzeugen.
Dass E-Auto-Brände in den Medien dennoch überrepräsentiert sind, dürfte in erster Linie auf das
besondere Brandgeschehen zurückzuführen sein, das bei einer Beteiligung der Antriebsbatterie
auftritt. Bei einem sogenannten Thermal Runaway können sich Zellen überhitzen und schließlich
in Flammen aufgehen, die dann schwierig zu löschen sind und enorme Rauchmengen
hervorbringen. Mitunter müssen die Fahrzeuge in Löschwasser getaucht werden, um die Batterie
abzukühlen.
Rund 95 Millionen Euro mussten die Versicherer hierzulande 2023 für Schäden infolge von
Geldautomatensprengungen aufwenden. Lediglich 20 Millionen davon entfallen auf den Ersatz
des gestohlenen Bargeldes, den Löwenanteil machen Gebäude-, Technik- und weitere
Kollateralschäden der Explosionen aus. 461 Mal schlugen die meist professionell organisierten
Täter zu, an das Geld gelangten sie in 276 Fällen.
Die Zahlen liegen zwar unterhalb derer aus dem Vorjahr (496 Fälle mit 110 Millionen Euro
Gesamtschaden), als erstmals systematisch eine Gesamtauswertung vorgenommen wurde.
Dennoch sind sie nach einhelliger Meinung aller beteiligten Stellen zu hoch, weshalb die
Versicherer „Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten“ zum kostenlosen Download anbieten.
Die Präventionshilfe gehört zu den Maßnahmen, die der „Runde Tisch Geldautomatensprengung“
ins Leben gerufen hat. Dieser von Bundesinnenministerin Nancy Faeser 2022 begründeten
Initiative gehören neben der Versicherungswirtschaft die Polizei und die Kreditwirtschaft an.