Laut Statistischem Bundesamt lagen die Immobilienpreise hierzulande 2023 in jedem Quartal
um ein Zehntel unter dem Vorjahresniveau. Einen solchen Preisverfall hat Deutschland seit über
60 Jahren nicht mehr erlebt. Nicht in allen Städten gab es indes einen Rückgang – das
Hamburger Preisniveau beispielsweise blieb stabil.
(Neu-)Mieter müssen derweil immer tiefer in die Tasche greifen: Im letzten Quartal 2023 wurde
vom Institut der deutschen Wirtschaft ein Mietpreisplus von 5,3 Prozent gegenüber dem
Vorjahresquartal registriert. Nach wie vor sind Großstädter besonders betroffen; in Berlin stiegen
die Mieten 2023 auf Jahressicht um fast 13 Prozent, im direkten Umland teils noch stärker. „Die
Mieten sind weder gesunken, noch sind sie weniger stark angestiegen“, sagte der Präsident des
Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten gegenüber dem SWR. Der Grund liege vor allem im
nach wie vor eklatanten Missverhältnis zwischen Wohnraumangebot und -nachfrage, an dem
sich auch so bald nichts ändern werde: „In den nächsten zwei Jahren wird sich auf der
Mieterseite für uns leider nichts Positives tun.“
Die bisher gültigen, vom Versicherer-Gesamtverband GDV herausgegebenen unverbindlichen
Musterbedingungen für die Cyberversicherung stammen von 2017 und sind damit – gemessen
am IT-Entwicklungstempo – mittlerweile steinalt. Kürzlich hat der GDV daher eine überarbeitete
Fassung vorgelegt.
An der Grundstruktur einer Cyberpolice ändert sich nichts. Aufgenommen wurden aber neue
Regelungen zum mobilen Arbeiten (Fernzugriff auf Unternehmens-IT ist versichert), zur
Verletzung von Datenschutzregelungen (die 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung
verschärft wurden) und zur zunehmenden Nutzung von Clouddiensten und Software-as-aService (Schäden infolge einer Störung bei einem solchen externen Dienstleister sind nun
abgedeckt). Neben diesen Erweiterungen des Schutzschirms gibt es auch einen neuen
Ausschluss: Schäden infolge staatlicher Cyberangriffe wie auch digitaler Kriegshandlungen sind
nicht mitversichert. Zudem wurden die Präventions-Obliegenheiten der Unternehmen
aktualisiert und präzisiert.
„Eine Cyberversicherung kann das Risiko eines Hackerangriffs absichern – ein solcher Schutz
setzt aber ein gewisses Maß an IT-Sicherheit voraus. Wir werden daher weiter aktiv daran
arbeiten, die IT-Sicherheit der deutschen Wirtschaft zu verbessern“, betont GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen, der davor warnt, dass vielerorts, vor allem in kleinen und
mittleren Unternehmen, das Cyberrisiko unter- und die eigenen Sicherheitsmaßnahmen
überschätzt würden.
Kommando zurück! Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher gekippt
mak106188 | Keine Kommentare05.03.2024
Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen einführen, auch wenn deren Halter bisher nicht als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Von der Idee waren selbst die Versicherer nicht begeistert. Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto eingelegt hatte.
Mit solchen Maschinen verursachte und nicht anderweitig versicherte Schäden sollen zukünftig – wie auch jetzt schon – von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als „Fahrerfluchtfonds“ bekannt war. Diese Option lässt die EU-Richtlinie durchaus offen. Die Bundesregierung wollte sie zunächst nicht anwenden, weil die Verkehrsopferhilfe von allen Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern getragen wird, die damit kollektiv für die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen geradestehen müssen.
Warum Autobesitzer Vorschäden bei der Leistungsregulierung angeben sollten
mak106188 | Keine Kommentare27.02.2024
Wer auf Versicherungskosten eine Autoreparatur durchführen lässt, kommt hin und wieder in Versuchung, schon vor dem Unfall vorhandene Schäden unter den Teppich zu kehren. Das kann jedoch am Ende zu einer kompletten Leistungsverweigerung führen, wenn der Versicherer sich arglistig getäuscht sieht.
„Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie vor dem Unfall standen“, hebt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Anja Käfer-Rohrbach, hervor. „Wer zum Beispiel schon bei einem früheren Unfall Geld für einen komplett neuen Kotflügel bekommen hat, den alten dann aber nur gespachtelt und überlackiert hat, kann bei einem nächsten Unfall nicht wieder den Wert eines neuen Kotflügels verlangen.“
Kurz gefasst: Die Versicherten dürfen sich nicht an der Schadensregulierung bereichern, allein der durch den betreffenden Unfall entstandene zusätzliche Schaden darf geltend gemacht werden. Im Zweifel müssen sie belegen, dass frühere Beschädigungen fachgerecht behoben wurden.
Angesichts der zunehmenden Wetterextreme mit steigender Überschwemmungsgefahr ist es ratsam, Gebäude auch gegen Elementargefahren wie Hochwasser abzusichern – selbst fernab von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen hervorbringen, dass es zu gravierenden Schäden an Immobilien kommen kann.
Zu beachten ist dabei jedoch: Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind auch dann nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Schutz.
Immobilienbesitzer sind deshalb angehalten, die Dichtigkeit ihres Kellers regelmäßig zu überprüfen. Auch eine sogenannte Weiße Wanne garantiert nicht für alle Zeiten, dass das Mauerwerk undurchlässig bleibt. Eine Abdichtung aus Bitumen bietet nur für ein gutes Jahrzehnt zuverlässigen Schutz. Noch wichtiger wird die regelmäßige Prüfung, wenn das Gebäude auf beweglichem Grund steht, der die Bildung von Rissen begünstigt.
Am 10. Januar ist eine neue Regulierung für European Long-Term Investment Funds (ELTIF) in Kraft getreten. Der ELTIF 2.0 steht auch Kleinanlegern offen, nachdem sein Vorgänger die Hürden mit einer Mindestbeteiligung von 10.000 Euro pro Fonds bei mindestens 100.000 Euro im Portfolio noch sehr hoch gelegt hat. Technisch betrachtet handelt es sich um einen alternativen Investmentfonds (AIF). Im Gegensatz zu den meisten konventionellen geschlossenen Fonds soll der ELTIF jedoch kürzere Laufzeiten von in der Regel fünf bis acht Jahren bieten.
Über das neu gestaltete Anlagevehikel können Investoren sich an sogenannten Private Markets beteiligen, die nicht an den Börsen vertreten sind: Sachwerte wie Infrastrukturprojekte und Immobilien, Private Equity und Fremdkapitalfinanzierung. Diese mitunter sehr lukrativen Assets machen rund 90 Prozent aller Vermögenswerte aus und sind bislang für Privatanleger kaum beteiligungsfähig. Der erste deutsche ELTIF 2.0 steht in den Startlöchern und soll ab Ende März Investitionen in Wind- und Solarparks sowie Strom- und Glasfaserleitungen tätigen.
Manche ETFs, die sich auf Themen wie Blockchain, Wasserstoffwirtschaft, künstliche Intelligenz oder saubere Energie spezialisiert haben, werben mit sehr attraktiven Performancezahlen aus der jüngeren Vergangenheit. Ein Blick weiter zurück offenbart jedoch häufig, dass es vorher zu deutlichen Verlusten gekommen war.
So steht an der Spitze der Performancetabelle für 2023 ein Krypto- und Blockchain-ETF, der ein Jahresplus von 263 Prozent vorweisen kann. Diese spektakuläre Rendite relativiert sich, wenn man einbezieht, dass 2022 mit einem Minus von 85 Prozent abgeschlossen wurde. Um das auszugleichen, hätte es 2023 fast 650 Prozent Aufwuchs gebraucht.
Das Fondsanalyse-Unternehmen Morningstar hat 148 in Europa vertriebene Themen-ETFs unter die Lupe genommen. 2023 schafften sie durchschnittlich ein beachtliches Plus von 18,2 Prozent. Der breite Markt – und darauf basierende ETFs – performten allerdings noch besser. So konnten Anleger mit einem MSCI World ETF 19,5 Prozent Rendite einfahren. Experten warnen vor der „Performance-Falle“ von Themen-ETFs: einsteigen, wenn gerade eine beeindruckende Kursrallye stattgefunden hat, um dann den folgenden Abschwung mitzunehmen.
Die Finanzierung von Immobilien hat sich enorm verteuert, seit die Europäische Zentralbank im Kampf gegen die Inflation eine Zinserhöhungsrallye eingelegt hat. Reihenweise schlitterten Projektentwicklungsgesellschaften in die Insolvenz. Nun müssen auch die offenen Immobilienfonds (OIF) vermehrt Federn lassen: Einer Auswertung von Daten der Deutschen Bundesbank zufolge flossen im November 2023 erstmals seit 2017 in einem Monat mehr als eine halbe Milliarde Euro aus OIF ab. Schon in den drei Monaten zuvor zogen die Anleger unterm Strich mehr ab, als sie einzahlten. Hauptgrund dürfte die auf 0,6 Prozent abgeschmolzene Jahresrendite für 2023 sein.
Ob OIF nach zukünftigen Leitzinssenkungen wieder zu alter Beliebtheit zurückfinden werden, kann als ungewiss gelten: Seit diesem Jahr gibt es mit dem ELTIF 2.0 eine auch für Privatanleger attraktive Alternative, die ebenfalls Beteiligungen an Sachwerten wie Infrastruktur und Immobilien ermöglicht und nach Meinung von Marktbeobachtern den OIF viel Wasser abgraben könnte.
Versicherer nehmen Balkonkraftwerke in Musterbedingungen auf
mak106188 | Keine Kommentare06.02.2024
Rund 270.000 Mini-Photovoltaikanlagen, sogenannte Steckersolargeräte, haben die Deutschen 2023 auf und an ihren privaten Balkonen in Betrieb genommen – laut dem Bundesverband Solarwirtschaft ist das eine Vervierfachung gegenüber dem Vorjahr. Die Versicherer haben auf den Boom reagiert und kürzlich erweiterte Musterbedingungen für Hausratversicherungen vorgestellt. Wer künftig eine daran orientierte Police abschließt, kann also nach Blitzeinschlägen, Überspannungs- und Hagelschäden oder Einbruchdiebstahl auf den Schutz vertrauen.
Alle anderen sollten ihren Versicherungsumfang prüfen (lassen) und die Anlage gegebenenfalls dem Versicherer melden. Bei Immobilienbesitzern greift je nach Installationsort die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung. Nicht zu vergessen ist auch das Haftpflichtrisiko, etwa für den Fall, dass die Anlage vom Balkon herabstürzt oder einen folgenreichen Kurzschluss verursacht. Für größere Photovoltaikanlagen gibt es eigenständige, speziell auf den Bedarf zugeschnittene Versicherungspolicen.
Der Wildwuchs an Nachhaltigkeitsdefinitionen und -kriterien stellt Anleger, die ihr Geld ökologisch und sozial verantwortungsvoll wirken lassen wollen, vor Herausforderungen. Welches Investment hat wirklich nachhaltigen Effekt, welches wird nur „grüngewaschen“? Mit der Offenlegungsverordnung will die Europäische Union für mehr Transparenz in dieser Frage sorgen, indem bestimmte Kennzahlen nach einheitlichen Standards veröffentlicht werden müssen.
Während die Finanzwirtschaft indes noch mit der Umsetzung beschäftigt ist, legen die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) nun Vorschläge für eine Überarbeitung vor: Unter anderem sollen weitere soziale Indikatoren und Treibhausgas-Kennzahlen aufgenommen werden. Das steht konträr zum gleichzeitig formulierten Ziel, die Nachhaltigkeitsaufklärung für Kunden leichter verständlich zu machen. Denn auch die bisher schon vorgesehenen Pflichtinformationen sollen erhalten bleiben. Der deutsche Versicherer-Gesamtverband GDV setzt sich deshalb weiterhin für eine Vereinfachung ein, damit auch Nicht-Profis die nötigen Informationen schnell überblicken und einordnen können.